Publikumszeitschrift Homöopathie gibt Tipps zur Kostenübernahme “Homöopathie”
Muss man wirklich die homöopathischen Behandlungen immer selbst bezahlen ? Diese Frage stellt sich wohl jeder einmal. In der Sonderausgabe der Publikumszeitschrift Homöopathie, erhalten sie kostenlose Informationen und Tipps rund um das Thema.
Auszug aus einem Pressebericht von OPENPR: Die Homöopathie gilt zwar als Kassenleistung, Abrechnen kann der Vertragsarzt seine Gesprächsleistungen jedoch mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht. Damit die Patienten die Rechnungen nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, hat der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) in einer Sonderausgabe der Publikumszeitschrift Homöopathie die Möglichkeiten der Kostenerstattung zusammengestellt.
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